Aufnahmeverfahren

Erstkontakt und Information


Für Vorschulkinder:

Vorstellung an unserer Sonderpädagogischen Beratungsstelle nach telefonischer Terminabsprache.

Für Grundschulkinder:

Kontaktaufnahme mit dem Sonderpädagogischen Dienst oder über die jeweilige Grundschule durch einen Kooperationsantrag.
 

Weiterer Ablauf

Voraussetzung zur Aufnahme an der Astrid-Lindgren-Schule ist die Feststellung eines sonderpädagogischen Bildungsanspruchs im Förderschwerpunkt Sprache. Die Sorgeberechtigten stellen hierfür den Antrag. 

Im Rahmen der Anspruchsklärung wird eine umfangreiche Diagnostik zum sprachlichen Entwicklungsstand des Kindes und den möglichen Einschränkungen auf das schulische Lernen durchgeführt. Das Staatliche Schulamt Rastatt entscheidet auf Grundlage dieser Diagnostik über den Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot.